Mediation & Schlichtung in Bottrop


Streiten oder einigen?

Mediation und Konflikcoaching

Sie haben einen Konflikt auszutragen, der Sie Zeit und Geld kostet, der Sie persönlich belastet und von wichtigeren Dingen abhält und vielleicht befürchten Sie auch, dass sich der Streit weiter verschärfen kann. Dann möchte ich Sie einladen, sich ein wenig Zeit zu nehmen und die auf diesen Seiten enthaltenen Infomationen über die Möglichkeiten der Konfliktlösung zu lesen. Und während Sie dies lesen, werden Sie vieleicht erkennen, dass es meistens sinnvoller ist einen Konflikt im Konsens beizulegen, als ihn zum Gericht zu tragen. 

 

Und wenn Sie eine Auseinandersetzung haben, in der es Spannungen und Reibereien gibt ohne das der Konflikt bereits eskaliert ist, dann ist es für Sie sicher auch interessant, Konflikte intelligent zu lösen. 

 

Und selbst wenn Sie sich einfach nur für Konfliktmanagement in Unternehmen interessieren und einen Ansprechpartner suchen, dann werden Sie um intelligente Lösungen nicht herumkommen, die Ihnen und Ihrem Unternehmen Zeit und Geld sparen helfen.

 

Jeder Konflikt sollte als Chance begriffen werden, die Zukunft aktiv gestaltend in die eigenen Hände zu nehmen! Gestalten Sie Ihre Zukunft und handeln Sie nicht fremdbestimmt!


Was ist Mediation?

Mediation und Schlichtung ist ein intelligentes und effektives Instrument, um die Parteien eines Konfliktes auf den Weg zu einer einvernehmlichen Lösung ihres Problems zu bringen, damit sie ihre Streitigkeit eigenverantwortlich regeln, freiwillig und ohne äußeren Zwang.

  1. Mediation richtet sich dabei an beide Parteien eines Konfliktes. Der Mediator ist allparteilich für beide Seiten da und geleitet sie zur Lösung Ihres Problems.  
  2. Coaching / Konfliktberatung wendet sich nur an eine Partei, um sie aus dem Hintergrund fit für einen bestehenden Konflikt zu machen, damit sie mehr Konflikt- und Handlungskompetenz erwirbt und den Konflikt selbst bereinigen kann.

Welche Vorteile bieten Mediation und Schlichtung?

Mediation und Schlichtung sind günstig und schnell

Ein Mediationsverfahren oder eine Schlichtung ist meistens günstiger und immer schneller als ein Gerichtsverfahren. Vor allem klärt es die Beziehung der Parteien sehr viel nachhaltiger. Gerichtsververfahren ziehen oft teure Folgeprozesse nach sich; bei der Mediation ist dies anders!

Es gibt keine bösen Überraschungen

Allzu oft ist mit Sicherheit nicht vorab zu sagen, wie das angerufene Gericht den Fall entscheiden wird. Die eine oder andere Seite wird von der Entscheidung des Gerichtes überrascht und es gibt immer einen Gewinner und auch einen Verlierer. Wer verlieren wird, ist oft unklar. Derartige Erlebnisse gibt es im Ergebnis einer kooperativen Konfliktlösung nicht! Das Verfahren ist transparent und sorgt dafür, dass jeder Beteiligte einen Gewinn nach Hause tragen kann.

Das Image wird geschützt

Die Mediation vollzieht sich im Stillen und vermeidet negative Publicity. Das Image wird nicht beschädigt.

Wertvolle Beziehungen werden bewahrt

Ein unschätzbarer Vorteil ist zudem, dass die Beziehung der Parteien nicht durch das Verfahren zerstört wird, wie es regelmäßig bei einem Gerichtsverfahren der Fall ist. Das Verhältnis der Beteiligten kann vielmehr mit Blick auf die Zukunft auf eine neue Basis gestellt werden; sie können wieder ihren Frieden finden.


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Sie wollen mehr wissen? Lesen Sie weiter www.mark-pilz.de

 

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Gütestelle Bottrop


"Es gibt ein unfehlbares Rezept,eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen:
Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl."

Zum Schlichter statt zum Richter

Im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit möchten Sie sich außergerichtlich einigen und eventuell auch die drohende Verjährung aufhalten Sie wollen nicht unbedingt zum Gericht, um  ihren Anspruch zu titulieren und suchen einen kostengünstigen und sicheren Weg. Als Mediator und staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 I Nr. 1 ZPO, § 45 JustizG NRW bin ich - im Gegensatz zu vielen anderen Mediatoren - in der Lage, meinen Kunden eine vollstreckbare Ausfertigung der Güte- bzw. Mediationsvereinbarung zu verschaffen. Dies bedeutet für Sie, dass die abschließende Vereinbarung erforderlichenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, wenn sie aus irgendeinem Grunde von einem Beteiligten nicht freiwillg vollzogen wird. Auf diese Weise läßt sich ein überflüssiger Folgeprozeß vermeiden. Ohne diese Möglichkeit müßte erst auf Vollziehung des Einigungsvertrages geklagt werden, um anschließend die Zwangsvollstreckung durchführen zu können. Ein wertvoller Vorteil. 

Eine Gütestelle im Kontext außergerichtlicher Streitschlichtung einzuschalten und dort eine Einigung zu protokollieren, hat mehrere Vorteile:

  • Durch die Anrufung der Gütestelle wird die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Ansonsten tritt diese Wirkung regelmäßig nur im Falle einer Klage ein oder wenn ein Mahnbescheid beantragt wird.
  • Aus den vor der Gütestelle protokollierten Vereinbarungen findet die Zwangsvollstreckung statt (§ 794 Abs.1 Nr. 1 ZPO). Ansprüche aus derartigen Vereinbarungen verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs.1 Nr. 4 BGB). Auf diese Weise können sehr kostengünstig Vollstreckungstitel erwirkt werden.
  • Ein vor der Gütestelle geschlossener Vergleich zwischen Wohnungseigentümern über die Veräußerung seines Wohneigentums hat die Wirkungen eines Urteils (§ 19 Abs. 3 WEG).

Das Ziel eines Güteverfahrens ist es jedoch, eine allseits akzeptierte nachhaltige Lösung zu generieren, die aus freien Stücken umgesetzt wird. Wenn alle Beteiligten von der Sinnhaftigkeit der Lösung überzeugt sind, ist die Zwangsvollstreckung überflüssig.

F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen zur Gütestelle

Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit einer Gütestelle oder einem Schlichtungsverfahren gestellt werden, finden Sie hier.

Dokumente

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Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
Dieses Formular können Sie benutzen, wenn Sie ein Güte-/Schlichtungsverfahren einleiten wollen.
Schlichtungsantrag.pdf
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Schlichtungsordnung
Dies Verfahrensregeln des Güte-/Schlichtungsverfahrens sind in dieser Schlichtungsordnung nachzulesen.
Schlichtungsordnung Gütestelle ab 11.01.
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Anerkennung als Gütestelle
Nachweis der Anerkennung als Gütestelle.
Gütestelle.pdf
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