Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein? Wir stehen Ihnen bei! Wir verteidigen Beschuldigte und Angeklagte, vertreten aber auch Nebenkläger.
Unsere Beratung geht über die häufig vorkommenden Delikte im Verkehrsrecht wie
hinaus.
Wir verteidigen auch bei anderen Straftaten wie
Im Strafrecht stehen Sie als Beschuldigter oder Angeklagter nicht mit den anderen Verfahrensbeteiligten (Richter und Staatsanwaltschaft) auf Augenhöhe. Da ist es wichtig, alle prozessualen Spielregeln zu kennen und zu nutzen.
Tipp: Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vernommen werden, sollten Sie keinerlei Aussage zur Sache machen, auch wenn Sie sich für unschuldig halten. Ihre Aussageverweigerung darf nicht negativ gegen Sie verwendet werden Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Sie gar nichts aussagen. Denn wenn Sie sich zu einem Teil des Vorwurfs äußern, zu einem anderen jedoch nicht, kann dieses teilweise Schweigen sehr wohl gegen Sie verwendet werden! Es ist in jedem Fall ratsam, sich durch einen Verteidiger Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten zu verschaffen. Nur so erfahren Sie, was die Ermittlungsbehörde weiss und wie weit die Ermittlungen gegen Sie gediehen sind. Danach kann dann in Ruhe überlegt werden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme zum Vorwurf abgegeben wird. Ziehen Sie in jeden Fall einen Anwalt hinzu.
Für Sie werden wir im Arbeitsrecht im Umfeld von Bottrop, Oberhausen, Gladbeck, Essen und Umgebung tätig - und wenn Sie es wünschen auch bundesweit.
Weitere Informationen zum Straf- und Bußgeldrecht finden Sie auf unserer Seite "Info Strafrecht".
Ihr Ansprechpartner: RA Mark Pilz
Sofern Sie hierzu eine Frage haben rufen Sie uns an unter (02041) 70 69 41 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@pilz-rechtsanwaelte.de. Wir nehmen uns Zeit für Sie.