“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
allein die Kosten oft beschwerlich."
Wilhelm Busch
Eine alte Geschichte erzählt von einem Klempner, der gerufen wurde, um die riesigen Kessel eines Dampfschiffes zu reparieren, die nicht mehr richtig funktionieren. Er hörte dem Maschinisten zu, wie dieser ihm die bestehenden Schwierigkeiten schilderte, stellte ihm dann ein paar Fragen und ging dann in den Kesselraum. Dort betrachtete das Labyrinth ineinander verschlugener Rohre, lauschte ein paar Minuten auf die Geräusche im Maschinenraum und auf das Zischen des entweichenden Dampfes. Er befühlte mit seinen Händen einige Rohre und griff dann in seinen Overall und holte einen kleinen Hammer heraus. Damit schlug einmal leicht auf ein kleines rotes Ventil. Sofort begann das ganze Aggregat wieder vollkommen fehlerfrei zu arbeiten und der Klempner ging nach Hause. Als der Besitzer des Schiffes eine Rechnung über 1.000 $ erhielt, beschwerte er sich bei dem Klemper darüber, das dieser doch nur eine Viertelstunde im Maschinenraum gewesen war und nur einmal seinen Hammer benutzt hatte. Er forderte eine detailierte Rechnung. Der Klempner schickte ihm diese Rechnung:
ein leichter Schlag mit dem Hammer | 0,50 $ | |
für das Wissen um die richtige Stelle |
999,50 $ |
|
Summe |
1.000,00 $ |
Bei der Honorargestaltung beachten wir folgende Grundsätze:
Eine Erstberatung ist ein Gespräch zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, bei dem es darum geht, eine erste rechtliche Einschätzung des Falles zu erzielen und die dazugehörigen Rechtsfragen zu beantworten sowie das Prozess- und Kostenrisiko zu klären. Im Rahmen einer Erstberatung berechnen wir in der Regel 150 €/h zzgl. USt. - also 178,50 € - bei minutengenauer Abrechnung.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt und es keine Überraschung gibt, kann es hilfreich sein, vorher bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme (eine sogenannte Deckungszusage) zu bitten.
Hinweis: Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers in keinem Fall mehr als 190 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Rahmen der gerichtlichen Beratungshilfe beraten und vertreten wir wirtschaftlich Bedürftige gegen Vorlage eines Beratungshilfescheines bei Zahlung des Eigenanteils von 15 €.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die gesetzliche Grundlage der Anwaltsvergütung und gilt immer dann, wenn keine abweichende Honorarvereinbarung verabredet worden ist. Wenn Sie mehr zur Abrechnung nach RVG wissen wollen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Links:
Sie haben noch Fragen? Bei Fragen zum Honorar können Sie uns gerne anrufen, damit wir Sie über alle erforderlichen Punkte in aller Ruhe informieren. Dies tun wir gerne vorab und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an unter (02041) 70 69 41 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@pilz-rechtsanwaelte.de. Wir nehmen uns Zeit für Sie.